Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über Infektionsschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft.
Sa odlukom od 15.Decembra 2020god. je vlada naše pokrajine (BW)donijela uredbu sa zakonskom snagom kojom se donose nove zaštitne mjere i ograničenja za suzbijanje širenja zaraznoga virusa Corona,koji je stupio na snagu od 16.decembra 2020
Na ovome linku možete se informisati o najnovijim mjerama i ograničenjima:
Na osnovu ovih uredbi i zaštitnih mjera dž.odbor je na online sjednici(16.12.2020) donio slijedeću odluku koja stupa na snagu odmah:
- Obustavlja se privremeno rad mekteba za djecu i omladinu u periodu do 10.01.2021
- Obustavlja se privremeno rad i sastanci sa omladinom (jugendgruppe) do 10.01.2021
- Dnevni namazi i džuma namaz će se i dalje odvijati po dosadašnjem planu , stim što nije dopušteno bilo kakvo okupljanje više od dvije osobe ni prije ni poslije dnevnih namaza niti prije ili poslije džuma namaza.
- Sve dosadašnje mjere zaštite i ograničenja ostaju na snazi (do daljenjega) uz obavezu dž.odborara da se organizuju timovi redara koji će ovje mjere i sprovesti i protokolirati.
- Mjere dodatnoga i pojačanoga prozračivanja i dezinfekcije , sprovesti po „kontrolnoj listi „ koju je odbor usvojio i na osnovu koje se planira i kontroliše sprovođenje svih gore navedenih mjera.
- Odluka sa Online sjednice odbora stupa na snagu danom donošenja(16.12.2020)
- Pojedinačne mjere i pravilnike o kućnome redu u našem džematu možete pročitati u textu ispod
Deutsch
- Der Islamunterricht für Kinder und Jugendliche wird voraussichtlich bis zum 10.01.2021 ersatzlos entfallen.
- Alle Aktivitäten der Jugendgruppe in unseren Räumlichkeiten werden bis voraussichtlich 10.01.2021 ausgesetzt und in ein Onlineformat übertragen.
- Die täglichen Gebete sowie das Freitagsgebet finden im gewohnten Rahmen statt. Die Ansammlung von mehr als zwei Personen ist auf dem Geländen und in den Räumen in keinem Zeitpunkt gestattet.
- Die bisherigen Schutzmaßnahmen bleiben bis auf weiteres Bestehen. Der Gemeindevorstand wird Ordnerteams organisieren, welche die Einhaltung der Maßnahmen überwachen sollen und zur Protokollführung eingesetzt werden.
- Maßnahmen der häufigeren Lüftung und Desinfektion der Räumlichkeiten werden anhand der vom Vorstand erlassenen „Kontrollliste“ durchgeführt und protokolliert.
- Diese durch den Vorstand bei einer Onlinesitzung erlassenen Maßnahmen treten mit dem heutigen Tag (16.12.2020) in Kraft.
- Die Einzelmaßnahmen sowie die aktuelle Hausordnung unserer Gemeinde können unter diesem Link sowie im weiteren Text nachgelesen werden.
Unsere Gemeinde muss folgende Maßnahmen umsetzen und dafür Verantwortung tragen:
Es ist nur unseren Mitgliedern und zwar Personen ab 16 Jahre, gestattet an den Gebeten teilzunehmen. Kinder bleiben somit zuhause.
1.Große Plakate (in mehreren Sprachen) mit allen Richtlinien am Eingang der Moschee aufhängen, sodass jede(r) vor dem Eintreten in die Moschee diese Regeln lesen kann.
2.Schilder in allen Räumen aufhängen: Kein Händeschütteln, Abstand von mindestens 1,5m einhalten, Schutzmaske aufsetzen, etc….
3.Hände vor dem Eintritt in den Gebetsraum mit Seife waschen bzw. desinfizieren.
4.Im Waschraum sowie in allen anderen Räumen der Moschee muss der
Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
5.Zutritt in die Moschee nur mit eigenem Gebetsteppich erlauben.
6.Es ist nur unseren Mitgliedern und zwar Personen ab 16 Jahren, gestattet an den Gebeten teilzunehmen. Kinder bleiben somit zuhause.
7.Den Gebetsraum mit Streifen/Klebeband markieren, damit der Mindestabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann.
8.Personen, mit Erkältungssymptomen, müssen zu Hause bleiben.
9.Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, dürfen in einem Abstand vonweniger als 1,5 m nebeneinanderstehen.
10.Zutritt erlauben nur wenn man eine Schutzmaske oder sogenannte Alltagsmaske (z.B. einen Schal, ein Tuch oder eine selbst genähte Stoffmaske) über Mund und Nase trägt. Die Schutzmaske darf während des gesamten Aufenthalts nicht abgesetzt werden.
11.Eigene Wasserflasche mitbringen.
12.Ordner bzw. Kontrollpersonen mit Warnwesten vor jedem Gebet am Eingang stellen, die für die Einhaltung der Maßnahmen sorgen.
13.Nach jedem Gebet müssen die Teilnehmer zügig unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m die Räume verlassen und dürfen sich nicht vor der Moschee versammeln.
14.Regelmäßige Belüftung der Räume.
15.Der Imam und der Vorstand erinnern die Moscheebesucher regelmäßig an die Verantwortung, einen Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus zu leisten, in dem man sich an diese Maßnahmen hält.
16.Alle Moscheebesucher und Mitglieder werden bis zum 17.12.2020 über die Maßnahmen sowie über die weitere Glaubensleben in Moschee informiert. Wir werden regelmäßig mit Verantwortungsträgern der Moscheen eine Bewertung der Situation vornehmen und wenn nötig, unsere Beschlüsse anpassen. Wir hoffen, hiermit einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des religiösen Lebens vor dem Hintergrund der Pandemie und unter Beachtung der eingeleiteten staatlichen Schutzmaßnahmen bzw. Vorgaben zu leisten.
Vorstand IGBD Gemeinde Sindelfingen Böblingen e.V.